NOTECH
medizintechnische Dienstleistungen
ist ein eigentständiger Bereich des Sanitätshaus Twistringen und bietet Dienstleistungen im medizintechnischen Bereich.
Medizintechnische Dienstleistungen
Wir sind medizintechnischer Dienstleister für: Klinik, Praxis, Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeutische Praxen, Sanitätshäuser und Labore. Darüber hinaus führen wir Sicherheitsüberprüfungen für allgemeine Betriebsmittel und Büroeinrichtungen fachgerecht aus.
Wir verstehen uns nicht ausschließlich als Dienstleister im herkömmlichen Sinne, sondern vielmehr als Ihr Kooperationspartner. Dabei macht es für uns keinerlei Unterschied ob Sie eine große Klinik mit einer Vielzahl an Gerätschaften betreiben, oder z.B. als niedergelassener Humanmediziner nur über einen kleineren Gerätepool verfügen. Unser Leistungsspektrum ist vielseitig. Ob medizinische oder physiotherapeutische Praxis, Veterinär, Pflegeeinrichtung, Sanitätshaus oder ein anderweitig orientiertes Gewerbe – Sie alle haben Eines gemeinsam. Sie alle stehen regelmäßig in der Verantwortung der MPBetrV und / oder den Vorschriften der Berufsgenossenschaften gerecht zu werden.
Als staatlich geprüfte Medizintechniker mit langjähriger Berufserfahrung, zahlreichen Zertifizierungen sowie fundierten Kenntnissen der Medizinproduktbetreiberverordung und weiterer Rechtsvorschriften (zum Beispiel das „Gesetz über Medizinprodukte“) können wir Ihnen einen umfangreichen Service bieten.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind die Sicherheitsprüfungen an Medizingeräten und allgemeinen Betriebsmitteln. Diese sind nicht nur ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes „notwendiges Übel“, sondern können auch durchaus sinnvoll sein.
MEDIZINTECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN & KONTROLLEN
Wir sind sehr darum bemüht unsere Arbeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Prüfzeiten sind normalerweise aus Praxissicht “Ausfallzeiten” und somit nicht wünschenswert. Aus diesem Grund planen wir unsere Arbeit bei Ihnen nach Möglichkeit so, dass Ihr Praxisbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Sicherheitstechnische Kontrollen
Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen gem. §11MPBetrV
Messtechnische Kontrollen
Durchführung von messtechnischen Kontrollen gem. §14MPBetrV
Sicherheitsüberprüfung
Überprüfung der elektrischen Sicherheit gem. DGUV V3/ IEC 62353/ VDE0702
Pflegebettenprüfung
Prüfung der technischen Einheiten des Pflegebettes
Technischer Service
Wartung und Reparaturen von medizinischen Geräten
Herstellerunabhängige Beratung
Von Neubeschaffungen für Kliniken, Arztpraxen, Physiotherapeuten und Pflege- und Reha-Einrichtungen, sowie für privat.
Schulungen
Betreiber- und Mitarbeiterschulungen über die Interpretation und die Anwendung der Medizinproduktbetreiberverordnung sowie der Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen
ZERTIFIKATE DURCH HERSTELLERSCHULUNGEN
Dräger
Schiller
Siemens
ZollMedical
Atomed
Ziehm
Döring
H+P
Weinmann
AmbuTrainer
DGUV V3 [EHEMALS BGV A3]
Immer wieder kommt es zu Stromunfällen und Bränden. Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte zu denen Mitarbeiter, Kunden oder Patienten Kontakt haben könnten müssen aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in Ihren Räumlichkeiten. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 Regeln für die Sicherheit festgelegt. In Anlehnung an geltende Gesetze und Verordnungen, wie zum Beispiel die MPBetreibV, gilt es, „die allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu beachten. Dieser Anforderung werden Sie als Betreiber ganz einfach dadurch gerecht, dass sie die Prüfung nach DGUV V3 durchführen lassen. Die Prüfung nach DGUV V3 beinhaltet eine Sicht- und Funktionsprüfung sowie spezielle elektrotechnische Messungen. Sie müssen von einer Elektrofachkraft nach den entsprechenden DIN-Normen durchgeführt werden. Für die Wiederholungsprüfungen der Medizingeräte schreibt die IEC 62353 keine Fristen vor. Hier steht der Betreiber in der Pflicht, |
eigenverantwortlich Intervalle festzulegen, sofern diese nicht vom Hersteller vorgegeben sind oder es sich nicht um ein Elektrogerät handelt, bei dem eine sicherheitstechnische Kontrolle durchgeführt werden muss. Die meisten Obersten Landesbehörden und Aufsichtsbehörden empfehlen jedoch eine jährliche Sicherheitsprüfung. Dies hängt allerdings auch von der Geräteart, der Beanspruchung, Pflege, den Betriebsbedingungen und der Fehlerhäufig keit ab. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis für die Betreiber von Medizingeräten: Die Prüfung von Medizingeräten durch eine Elektrofachkraft ist regelmäßig nicht zulässig, da oftmals keine geeigneten Messmittel zur Verfügung stehen und eine Funktionskontrolle aufgrund fehlender Sachkunde (Gerätefunktion) nicht gewährleistet ist. Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich lediglich um einen Auszug. Der sachliche Inhalt wurde durch Umbenennung der BGV A3 in DGUV V3 nicht geändert. |
Messtechnische Kontrolle (MTK)
Ziel der MTK ist es, festzustellen, ob das Gerät/Medizinprodukt die zulässigen maximalen Messabweichungen (Fehlergrenzen), die vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegeben sind, einhält. Dies stellt die Messgenauigkeit der Geräte (wie Blutdruckmessgeräte, Ergometer, elektrische Thermometer, Augentonometer) sicher. Enthält die Gebrauchsanweisung dazu keine Angaben, sind die Fehlergrenzen der harmonisierten Normen einzuhalten.
Gibt der Hersteller keine Frist vor, sollte die Kontrolle in angemessenen Fristen (nach Erfahrung/Mängelhäufigkeit) durchgeführt werden, mindestens jedoch alle zwei Jahre. Die Verantwortung für die korrekte Durchführung der MTK liegt beim Betreiber.
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
Die STK dient festzustellen, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung funktions fähig ist, ob es sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet und ob zu erwarten ist, dass dieses Gerät auch bis zur nächsten Überprüfung noch den Anforderungen der MPBetreibV entspricht. So ist ein rechtzeitiges Erkennen von Gerätemängeln und daraus entstehenden Gefahren für Patienten, Anwender und Dritte möglich.
In diese Kategorie fallen Geräte wie zum Beispiel Defibrillatoren, Patientenmonitore, Beatmungsgeräte, HF-Chirurgiegeräte, Laser und Dialysegeräte.
Der Betreiber hat für Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Satz 2 und 3 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er hat für die sicherheitstechnischen Kontrollen solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind jedoch spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Inbetriebnahme erfolgte, oder die letzte sicherheitstechnische Kontrolle erfolgte
Sachverständiger
Zertifizierter Sachverständiger des DGuSV für Medizinprodukte und Hilfsmittel
Vollumfängliche Begutachtung von Schäden und Schadenshergängen
Fallanalysen
Erstellung von Gutachten
Medizintechnik / Verkauf
Produktauswahl
Herstellerunabhängige Produktauswahl für jeden Einsatzzweck (Klinisch, Praxis und Privat)
Laien-Defibrillatoren
Ausstattung ud Betreuung von Vereinen, Firmen und Behörden mit Laien-Defibrillatoren
Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte gem. §30 und 31 MPG
Externe Übernahme der Funktion / Tätigkeit
Wir sind für Sie da
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